Euthanasie - eine Streitfrage in der Gesellschaft

 

Verena Schmitz ER1

Städtisches Gymnasium Odenkirchen

Jahrgangsstufe 12

1. März 2004

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

Euthanasie ist ein aktuelles Thema, welches nicht nur in Deutschland immer wieder aufs Neue ausführlich diskutiert wird. Die Diskussion reicht von der aktiven, passiven und indi­rekten Sterbehilfe über die Sterbebegleitung schwerstkranker Menschen in einem Hospiz bis hin zu der Frage nach der christ­lichen Meinung zum Thema. Genannte Themenbereiche sind es, auf die auch ich in meiner Facharbeit näher eingehen werde. Dem Leser werden zunächst umfassende Informationen zum Begriff der Euthanasie geliefert, bevor die drei Kategorien der Sterbehilfe klar an Hand eines Beispiels definiert werden. Im darauf folgenden Kapitel stelle ich die Idee und Aufgabe eines Hospizes vor und schildere Erfahrungen einer ehemaligen Hos­piz­helferin. Das letzte Kapitel der Arbeit versucht mit Hilfe von Bibelzitaten zu klären, welche Aufgabe den Christen im Bereich Euthanasie zukommt. Diskutiert wird also auf der einen Seite das Recht auf Selbstbestimmung, Menschenwürde und Lebens­qualität der/des Patientin/en und auf der anderen Seite das ethische und theologische Tötungsverbot.

2. Allgemeine Informationen zur Euthanasie

„Euthanasie“ wird heute meist aus dem Griechischen von  euJanasia abgeleitet und mit „guter Tod“ übersetzt. Mit dem Begriff  „Euthanasie“ wurde jedoch im antiken Griechen­land ein Ideal zum Ausdruck gebracht, welches sich zu errei­chen lohnte. Keineswegs verband man damals mit euJanasia ein medizinisches Vorgehen im Bezug auf die Beihilfe zum Tod. Die antike Bedeutung des Begriffes weicht also völlig von der heutigen Übersetzung ab.

Euthanasie sorgt in unserer Gesellschaft für eine hoch aktuelle Diskussion, die die Massen spaltet. In diese Diskussion fließen sowohl ethische und philosophische als auch medizinische und juristische Gesichtspunkte mit ein. Auch die Meinung von Kirche und Theologen spielt eine wichtige Rolle. Geht es um das Thema der Euthanasie und Sterbehilfe, so geht es gleichzei­tig damit um die existenzielle Frage nach der Aufhebung des Tötungsverbots. Es geht ferner um die Frage:  „Darf ein Arzt auf den ausdrücklichen Wunsch eines schwerkranken Patienten[1] hin zum Tod verhelfen, um diesen von seinen Qualen zu erlösen?“

Setzt man sich mit dem Thema „Euthanasie“ näher auseinan­der, so stellt sich einem die Frage nach einer würdigen Alterna­tive zur aktiven Sterbehilfe. Auf der Suche nach einer Antwort auf diese Frage trifft man auf Hospiz- und Palliativeinrichtungen, die es sich zur Aufgabe machen, schwerkranke Menschen auf ihrem Leidensweg in den Tod zu begleiten und ihnen beizustehen. Diese Einrichtungen bilden das genaue Gegenteil zur aktiven Euthanasie, in der eine erfahrene  Palliativmedizinerin „die Machtanwendung der Medizin unter Berufung auf philosophische Thesen“[2] sieht.

Die Euthanasie gliedert sich in mehrere Kategorien, von denen die drei wichtigsten in den folgenden Unterabschnitten mit je einem Beispiel näher beleuchtet werden.

2.1 Aktive Sterbehilfe

Unter dem Begriff der aktiven Sterbehilfe versteht man in Deutschland die medizinische Tötung schwerkranker Menschen auf deren Verlangen hin.

Ein Fallbeispiel zur Veranschaulichung der aktiven Euthanasie wäre eine an einer unheilbaren Krankheit leidende Person, die als einzigen Ausweg aus ihrer Situation die künstliche Herbei­führung ihres eigenen Todes sieht und den behandelnden Arzt um eben diesen Eingriff bittet. Geht der Arzt nun auf den Wunsch seines Patienten ein, begeht er aktive Sterbehilfe zum Zweck einer schmerzlosen Tötung und macht sich damit gemäß der deutschen Rechtsprechung strafbar. Die eben zum Beispiel angeführte Tat würde nach deutschem Straf­recht mit einer Frei­heitsstrafe von mindestens fünf Jahren be­straft. Die Tatsache, dass die Tötung auf ausdrücklichen Wunsch durchgeführt wurde, spielt in diesem Fall keine Rolle. Der Arzt trägt die volle und alleinige Verantwortung für sein Handeln.

2.2 Indirekte Sterbehilfe

Unter der indirekten Sterbehilfe versteht man einen vom Arzt unbeabsichtigten Todeseintritt, der zum Beispiel als Neben­wir­kung von bestimmten Medikamenten eintreten kann. Verab­reicht ein Arzt seinem schwerkranken Patienten also unter Ein­verständnis täglich eine Dosis Morphium zur Schmerzlinderung, welche jedoch unvorherseh­bar den Tod des Patienten herbei­führt, spricht man von der indirekten Euthanasie. Der Arzt wird unter gegebenen Voraussetzungen nicht strafrechtlich ver­folgt, da das Verabrei­chen von Schmerzmitteln zur medizini­schen Behandlung zählt und der eingetretene Tod als unerwar­tete Nebenfolge auftrat. Der Patient nämlich besitzt in der heutigen Zeit das Recht auf einen würdevollen Tod ohne Schmerzen und der Arzt ist aus diesem Grund dazu verpflichtet, die Würde des Menschen durch schmerzlindernde Mittel zu be­wahren.

2.3 Passive Sterbehilfe

Wenn sich zum Beispiel die selbstständige Atmung eines Pati­enten dahingehend verschlechtert, dass sie ohne lebenserhal­tende Geräte nicht mehr möglich wäre und der behandelnde Arzt in solch einem Fall auf den Einsatz eines Be­atmungsgerätes ver­zichtet, leistet er passive Sterbehilfe. Legi­tim und damit nicht strafbar ist die passive Sterbehilfe jedoch nur, wenn sie durch das Einwilligen von Familienangehörigen unter Berücksichti­gung der Einstellung des Patienten zu diesem Thema veranlasst wird. Für Ärzte und An­gehörige des Kranken ist der Entschluss zur passiven Sterbehilfe wesentlich leichter zu treffen, wenn der Patient vor seinem Krankenhausaufenthalt eine Patienten- Anordnung verfasst hat, in der Situationen, in denen er um passive Sterbehilfe bittet, präzise definiert sind. Han­delt der Arzt in solch einem Fall aus eigener Überzeugung macht er sich wiederum der aktiven Sterbehilfe schuldig.

Ebenfalls von passiver Sterbehilfe spricht man im Falle von Sterbebegleitung, die ihren Ursprung in der Hospizbewegung hat, die auch in Deutschland im Laufe der letzten Jahre immer mehr Zuspruch erfährt.

 

3. Ein Beispiel passiver Sterbehilfe - das Hospiz

Heutzutage sind Hospize immer häufiger die letzte Station im Leben schwerkranker Menschen. Diese wünschen sich ihren letzten Lebensabschnitt nicht in einer Klinik, sondern in häus­licher und geborgener Umgebung verbringen zu können. Auch in Deutschland wächst nun immer rascher die Hospizbewegung, welche versucht den Patienten  ihre letzten Wünsche zu erfüllen, sich aber von aktiver Sterbehilfe klar dis­tanziert. In der Praxis gelingt es den Mitarbeitern im Hospiz auf der einen Seite  mit der Anwendung der palliativen Medizin[3] die Schmerzen der Kran­ken zu lindern, das Leiden jedoch nicht zu verlängern und auf der anderen Seite sich um den seelischen Zustand der Pati­enten und deren Angehörigen zu kümmern. Ein Hospiz bemüht sich vor allem darum, den Menschen bis zu ihrem letzten Tag Würde entgegenzubringen.

Die meisten Menschen denken wohl bei dem Wort „Hospiz“ an eine Einrichtung, in die todkranke Menschen gehen, kurz bevor sie sterben. Der Gedanke ist sicherlich nicht falsch, aber man sollte sich der eigentlichen Bedeutung des Wortes auf eine an­dere Weise nähern. Bereits zu Zeiten des frühen Mittelalters be­zeichnete „Hospiz“ die Raststätten entlang der Pilgerstraßen, die zur Unterkunft, zum Schutz und zur Pflege derjenigen Men­schen dienten, die entweder zu krank, alt oder schwach waren um ihren Pilgerweg fortzusetzen.[4] Diese frühere Bedeutung  kann man sicherlich auf die heutige Bedeutung und Aufgabe eines Hospizes übertragen, nämlich schwerstkranken Men­schen, die bereits zu schwach sind ihren Weg des Lebens zu be­schrei­ten, auf ihrem Weg in den Tod Schutz zu bieten, Schutz vor ei­nem falschen und unwürdigen Umgang mit dem Tod.

In einem Hospiz stehen der erkrankte Mensch und seine Ange­hörigen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit von Ärzten, Pfle­gern, Ehrenamtlichen, Seelsorgern und Therapeuten. Hospizar­beit kann immer dann zu einer großen Hilfe werden, wenn Hilflosigkeit, Ratlosigkeit und Angst bei der Sterbebe­gleitung eines kranken Menschen einsetzen.

3.1 Das Ehrenamt in der Hospizarbeit

In erster Linie arbeiten in einem Hospiz  Menschen, die auf Grund ihres erlernten Berufes mit dem Tod vertraut sind, wie Ärzte, Pfleger, Krankenschwestern, Therapeuten und Seelsorger.

Es gibt aber auch einige andere Menschen, die sich dazu ent­schließen in einem Hospiz den Tod und die Trauer auf eine an­dere Weise kennen zu lernen, als es in ihrem bisherigen Leben der Fall war. Sie möchten gleichzeitig auch das Leben besser kennen-, verstehen- und schätzen lernen, sich eventuell neu ori­entieren und gleichzeitig damit Sozialdienst leisten. Für die Hospizbewegung sind diese Menschen, die oftmals neugierig und bereit sind, etwas für andere Mitmenschen recht Unbeque­mes anzupacken, von großer Bedeutung und Wichtigkeit.

Jeder Mitarbeiter in einem Hospiz handelt sicherlich aus eige­ner, individueller Überzeugung und Motivation heraus. Für je­den wird sicher etwas anderes ausschlaggebend sein auf seinem Weg in die Hospizarbeit. Eines werden jedoch alle gleicherma­ßen erfahren, nämlich was Respekt vor dem Leben und dem Sterben ist. In einem Hospiz bietet sich einem die Möglichkeit, sich mit dem Tod anderer und mit der eigenen Sterblichkeit zu konfron­tieren. Die tägliche Begegnung mit dem Tod kranker Menschen kann die Angst, welche in unserer Gesellschaft oft­mals das Sterben zu einem Tabuthema macht, nehmen. Durch die Be­gleitung sterbender Menschen auf dem letzten Abschnitt ihres Lebensweges lernen die ehrenamtlichen Helfer, was es heißt selbstlos für jemand anderen da zu sein, einem anderen Men­schen alles zu geben, wozu man im Stande ist ohne jede Erwartung und Entlohnung. Der wohl einzige, aber gleichzeitig auch wertvollste Lohn für die ehrenamtliche Hilfe ist die Dankbarkeit des Sterbenden und seiner Angehörigen.

3.2 Persönliche Informationen aus einem Gespräch mit einer  ehemaligen Hospizhelferin

Zwölf Jahre lang war meine Gesprächspartnerin als Helferin im St. Christopherus Hospiz Mönchengladbach tätig. Sie erlebte die Anfänge des Hospizes mit und sammelte im Laufe der Jahre Erfahrungen, die sie in ihrem Leben nicht mehr missen möchte. Als sie sich damals dazu entschloss, in einem Hospiz kranken Menschen auf ihrem Weg in den Tod zu begegnen und sie zu begleiten spürte sie sofort, dass die Menschlichkeit in solch ei­ner Einrichtung mit die wichtigste Rolle spielt: „wer dorthin kommt, der kommt zuerst als Mensch und dann nach seiner Pro­fession.“ Die Beziehung zwischen dem Personal und den zu pflegenden Menschen, so sagt sie, ist „nie ein einseitiges Ge­schäft!“ Es ist eine „Wechselbeziehung“, die beiden Parteien sowohl Kraft nimmt, als auch Kraft gibt. Ein Satz, der mich sehr beeindruckt hat, ist: „bei uns muss so gearbeitet werden, dass jeder den Besen stehen lassen kann, wenn es für den Patienten von Nöten ist.“ Er zeigt, dass der Sterbende zu jeder Zeit die höchste Aufmerksamkeit erfährt und es höchste Priorität in der Hospizarbeit ist, den hohen Ansprüchen der Patienten zu genü­gen. Es muss während des ganzen Tages und der Nacht ein An­sprechpartner für den Sterbenden zur Verfügung stehen, dem er seine Gedanken, Ängste und Sorgen mitteilen kann oder der ein­fach nur mal seine Hand hält, wenn es nötig ist.

Für die Helfer in einem Hospiz kann die Betreuung der ster­benskranken Patienten zu einer starken seelischen Belastung führen. Sie müssen sich bei jedem Patienten auf einen neuen Weg ins Unbekannte einlassen. Den „mensch­lichen Ausgleich“ können dann, wie ich erfahren habe, die Teamver­sammlungen bilden, in denen alle Mitarbeiter des Hospizes ihre per­sönlichen Anliegen vortragen können. Untereinander finden vertrauliche Gespräche statt, die neue Kraft geben können.

„Nicht das Risiko umgehen, sondern mit dem Risiko umge­hen“ ist das persönliche Lebensmotto der ehemaligen Hospiz­helferin, welches sie vor allem auch während der ambulanten Hausbetreuung von schwerstkranken Menschen befolgt hat. In diesem Aufgabenfeld ist man der „Alleinvertreter des Hospizes“ und damit gleichzeitig in der menschlichen Betreuung des Pati­enten auf sich alleine gestellt. Die medizinische Versorgung übernimmt in diesem Fall eine schmerztherapeutische Schwes­ter. Um die Anforderungen in einem Hospiz erfüllen zu können, sollte man nach ihrer persönlichen Meinung eine ausreichende Portion Lebenserfahrung mitbringen. Bevor man sich dazu ent­schließt einen Teil seiner Kraft und Lebensenergie auf einen anderen Menschen zu übertragen, sollte man zunächst sein eige­nes Leben ein Stück weit entfaltet und einige Bewährungspro­ben des Lebens gemeistert haben.

 

4. Euthanasie im Focus des christlichen Glaubens

Wenn man sich mit Euthanasie auseinandersetzt, kann es nütz­lich sein, sich parallel dazu mit der christlichen Lehre vom Sterben und vom Tod zu befassen.  Aus christlicher Sicht ist es außerordentlich wichtig, dass die Würde des Menschen bis zu seinem letzten Tag nicht in irgendeiner Weise verletzt werden darf. Denn der von Gott geschaffene Mensch bleibt Mensch bis zuletzt. Diese Tatsache fordert also ein Sterben, welches sich mit der Menschenwürde vereinbaren lässt. Doch wie definieren wir menschenwürdiges Leben? Würde man es als menschen­würdig bezeichnen, wenn das Leben eines Patienten, dessen Ge­hirn bereits abgestorben ist, nur noch durch Geräte erhalten wird? Befinden wir uns überhaupt in einer Position, in der wir von menschenunwürdigem Leben sprechen oder gar die Bedeu­tung nach unseren Vorstellungen festlegen dürfen? Die Aufgabe der Christen sollte wohl eher darin bestehen, sich in der Diskus­sion über Euthanasie auf den Wert des menschlichen Lebens vor Gott zu berufen. Vor dem Schöpfer nämlich hat das Leben eines jeden Menschen denselben Wert. Er war noch nie nur ein Gott für alle Starken, Gesunden, Reichen und Fehlerlosen, son­dern gerade ein Gott der Schwachen, Kranken, Armen und Ver­stoßenen. Auch der Gottessohn Jesus half den armen, vom Leid geplagten Menschen und schenkte ihnen neue Kraft und neuen Mut.

 Auf Erden ist das menschliche Leben aus Sicht der Kirche un­antastbar. Kein Mensch darf sich also nach christlichem Glauben dazu in der Lage sehen, das Leben eines Mitmenschen, egal aus welchen Gründen, zu beenden. Das fünfte Gebot Gottes verbietet dem Menschen die Vernichtung des Lebens mit den Worten: „Du sollst nicht töten!“ [5] Die Bestimmung über Leben und Tod auf Erden liegt alleine bei Gott: „Ich habe euch Leben und Tod, Segen und Fluch vorgelegt, damit du das Leben er­wählst und am Leben bleibst, du und deine Nachkommen […].“ [6] Er hat den Menschen das Leben geschenkt und er ist somit der einzige, der es ihm nehmen darf.

Die einzige Sterbehilfe, die man als Christ gegenüber einem schwerstkranken Menschen leisten darf ist ihm die Nähe, Liebe und Geborgenheit zu schenken, die er sich in seinen schwersten Stunden des Lebens/Sterbens so sehr wünscht. Denn gerade dann, wenn der Sterbende sich alleine fühlt, es ihm erscheint, als wenn alle Menschen sich von ihm abwenden, erschallt der Ruf nach aktiver Sterbehilfe besonders oft und besonders deutlich. Bevor oder wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist, ist es im Sinne der christlichen Botschaft besonders wichtig, dem Ster­benden beizustehen und ihm Trost zu schenken: „Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, […] und Gott allen Trostes, der uns getröstet in aller unserer Trübsal, damit wir auch trösten können, die in allerlei Trübsal sind, mit dem Trost, mit dem wir selber getröstet werden von Gott.“ [7] Man sollte dem Kranken sowohl zuhören, als durch das Wort Gottes Hoffnung vermitteln und ihm dabei helfen, die Angst vor dem eigenen Tod zu über­winden und über den Tod hinaus auf Gott zu vertrauen: „Himmel und Erde werden vergehen; meine Worte aber werden nicht vergehen.“ [8]

 

5. Schlusswort

Ziel dieser Facharbeit sollte sein, dem Leser einen übersichtlichen Eindruck in den Themenbereich der Euthanasie zu verschaffen. Auf Grund des übergroßen Angebotes an Lite­ratur, Internetquellen und sonstigen Informationen war es von Nöten, sich auf bestimmte Bereiche des Problemfeldes zu kon­zentrieren, damit aber gleichzeitig den Ansprüchen des Lesers gerecht zu werden und die grundlegenden Fragen zum Thema zu beantworten. Das erste Kapitel nach der Einleitung sollte dem Leser sachliche Informationen liefern und die Voraussetzung zum Verstehen des zweiten und dritten Kapitels sein, in welchen Fragestellungen nach der Würde  sterbenskranker Patienten und der menschlichen sowie christlichen Alternative zur aktiven Sterbehilfe näher beleuchtet wurden.

Meiner Meinung nach können Fragen, die in der aktuellen Dis­kussion zur Euthanasie gestellt werden, nicht pauschal beant­wortet werden, da sich jeder einzelne Mensch bereits aus per­sönlichen Erfahrungen und Einstellungen eine eigene Meinung zu diesem Thema gebildet hat, bzw. in der Zukunft bilden wird. Ich wollte mit der Auswahl und Bearbeitung  meines Themas jedoch zeigen, dass unsere Gesellschaft den Tod und das Sterben nicht länger tabuisieren, sondern sich diesem menschlichen Thema vielmehr offen zuwenden sollte.

 

 Literatur- und Quellenverzeichnis


 

[1] Aus Gründen des flüssigen Textverständnisses wird in der weiteren Arbeit  auf die weibliche Form verzichtet. Es sind jedoch immer Patientinnen und Patienten gemeint.

[2] (K)eine Zeit zum Sterben, 2002, S.10

[3] lindernde Schmerztherapie

[4] sinngemäß nach: Weiß, W., 1999, S. 13

[5] 2.Mose 20, 13

[6] 5.Mose 30, 19

[7] 2Kor 1, 3+4

[8] Mk 13, 31

 

 

 

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