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Euthanasie - eine Streitfrage in der Gesellschaft
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Verena Schmitz ER1
Städtisches Gymnasium Odenkirchen
Jahrgangsstufe 12
1. März 2004
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Euthanasie ist ein aktuelles Thema, welches nicht nur in Deutschland immer
wieder aufs Neue ausführlich diskutiert wird. Die Diskussion reicht von der
aktiven, passiven und indirekten Sterbehilfe über die Sterbebegleitung
schwerstkranker Menschen in einem Hospiz bis hin zu der Frage nach der
christlichen Meinung zum Thema. Genannte Themenbereiche sind es, auf die auch
ich in meiner Facharbeit näher eingehen werde. Dem Leser werden zunächst
umfassende Informationen zum Begriff der Euthanasie geliefert, bevor die
drei Kategorien der Sterbehilfe klar an Hand eines Beispiels definiert werden.
Im darauf folgenden Kapitel stelle ich die Idee und Aufgabe eines Hospizes vor
und schildere Erfahrungen einer ehemaligen Hospizhelferin. Das letzte Kapitel
der Arbeit versucht mit Hilfe von Bibelzitaten zu klären, welche Aufgabe den
Christen im Bereich Euthanasie zukommt. Diskutiert wird also auf der
einen Seite das Recht auf Selbstbestimmung, Menschenwürde und Lebensqualität
der/des Patientin/en und auf der anderen Seite das ethische und theologische
Tötungsverbot.
2. Allgemeine Informationen
zur Euthanasie
„Euthanasie“ wird heute meist aus dem
Griechischen von „euJanasia“
abgeleitet und mit „guter Tod“ übersetzt. Mit dem Begriff „Euthanasie“
wurde jedoch im antiken Griechenland ein Ideal zum Ausdruck gebracht, welches
sich zu erreichen lohnte. Keineswegs verband man damals mit
„euJanasia“
ein medizinisches Vorgehen im Bezug auf die Beihilfe zum Tod. Die antike
Bedeutung des Begriffes weicht also völlig von der heutigen Übersetzung ab.
Euthanasie sorgt in unserer Gesellschaft für eine hoch aktuelle Diskussion, die
die Massen spaltet. In diese Diskussion fließen sowohl ethische und
philosophische als auch medizinische und juristische Gesichtspunkte mit ein.
Auch die Meinung von Kirche und Theologen spielt eine wichtige Rolle. Geht es um
das Thema der Euthanasie und Sterbehilfe, so geht es gleichzeitig damit um die
existenzielle Frage nach der Aufhebung des Tötungsverbots. Es geht ferner um die
Frage: „Darf ein Arzt auf den ausdrücklichen Wunsch eines schwerkranken
Patienten
hin zum Tod verhelfen, um diesen von seinen Qualen zu erlösen?“
Setzt man sich mit dem Thema „Euthanasie“ näher auseinander, so stellt
sich einem die Frage nach einer würdigen Alternative zur aktiven Sterbehilfe.
Auf der Suche nach einer Antwort auf diese Frage trifft man auf Hospiz- und
Palliativeinrichtungen, die es sich zur Aufgabe machen, schwerkranke
Menschen auf ihrem Leidensweg in den Tod zu begleiten und ihnen beizustehen.
Diese Einrichtungen bilden das genaue Gegenteil zur aktiven Euthanasie,
in der eine erfahrene Palliativmedizinerin „die Machtanwendung der Medizin
unter Berufung auf philosophische Thesen“
sieht.
Die Euthanasie gliedert sich in mehrere Kategorien, von denen die drei
wichtigsten in den folgenden Unterabschnitten mit je einem Beispiel näher
beleuchtet werden.
2.1 Aktive Sterbehilfe
Unter dem Begriff der aktiven Sterbehilfe versteht man in Deutschland die
medizinische Tötung schwerkranker Menschen auf deren Verlangen hin.
Ein Fallbeispiel zur Veranschaulichung der aktiven Euthanasie wäre eine
an einer unheilbaren Krankheit leidende Person, die als einzigen Ausweg aus
ihrer Situation die künstliche Herbeiführung ihres eigenen Todes sieht und den
behandelnden Arzt um eben diesen Eingriff bittet. Geht der Arzt nun auf den
Wunsch seines Patienten ein, begeht er aktive Sterbehilfe zum Zweck einer
schmerzlosen Tötung und macht sich damit gemäß der deutschen Rechtsprechung
strafbar. Die eben zum Beispiel angeführte Tat würde nach deutschem Strafrecht
mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft. Die Tatsache,
dass die Tötung auf ausdrücklichen Wunsch durchgeführt wurde, spielt in diesem
Fall keine Rolle. Der Arzt trägt die volle und alleinige Verantwortung für sein
Handeln.
2.2 Indirekte Sterbehilfe
Unter der indirekten Sterbehilfe versteht man einen vom Arzt
unbeabsichtigten Todeseintritt, der zum Beispiel als Nebenwirkung von
bestimmten Medikamenten eintreten kann. Verabreicht ein Arzt seinem
schwerkranken Patienten also unter Einverständnis täglich eine Dosis Morphium
zur Schmerzlinderung, welche jedoch unvorhersehbar den Tod des Patienten
herbeiführt, spricht man von der indirekten Euthanasie. Der Arzt wird
unter gegebenen Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt, da das
Verabreichen von Schmerzmitteln zur medizinischen Behandlung zählt und der
eingetretene Tod als unerwartete Nebenfolge auftrat. Der Patient nämlich
besitzt in der heutigen Zeit das Recht auf einen würdevollen Tod ohne Schmerzen
und der Arzt ist aus diesem Grund dazu verpflichtet, die Würde des Menschen
durch schmerzlindernde Mittel zu bewahren.
2.3 Passive Sterbehilfe
Wenn sich zum Beispiel die selbstständige Atmung eines Patienten dahingehend
verschlechtert, dass sie ohne lebenserhaltende Geräte nicht mehr möglich wäre
und der behandelnde Arzt in solch einem Fall auf den Einsatz eines
Beatmungsgerätes verzichtet, leistet er passive Sterbehilfe. Legitim
und damit nicht strafbar ist die passive Sterbehilfe jedoch nur, wenn sie
durch das Einwilligen von Familienangehörigen unter Berücksichtigung der
Einstellung des Patienten zu diesem Thema veranlasst wird. Für Ärzte und
Angehörige des Kranken ist der Entschluss zur passiven Sterbehilfe
wesentlich leichter zu treffen, wenn der Patient vor seinem
Krankenhausaufenthalt eine Patienten- Anordnung verfasst hat, in der
Situationen, in denen er um passive Sterbehilfe bittet, präzise definiert
sind. Handelt der Arzt in solch einem Fall aus eigener Überzeugung macht er
sich wiederum der aktiven Sterbehilfe schuldig.
Ebenfalls von passiver Sterbehilfe spricht man im Falle von
Sterbebegleitung, die ihren Ursprung in der Hospizbewegung hat, die auch in
Deutschland im Laufe der letzten Jahre immer mehr Zuspruch erfährt.
3.
Ein Beispiel passiver Sterbehilfe - das Hospiz
Heutzutage sind Hospize immer häufiger die letzte Station im Leben schwerkranker
Menschen. Diese wünschen sich ihren letzten Lebensabschnitt nicht in einer
Klinik, sondern in häuslicher und geborgener Umgebung verbringen zu können.
Auch in Deutschland wächst nun immer rascher die Hospizbewegung, welche versucht
den Patienten ihre letzten Wünsche zu erfüllen, sich aber von aktiver
Sterbehilfe klar distanziert. In der Praxis gelingt es den Mitarbeitern im
Hospiz auf der einen Seite mit der Anwendung der
palliativen Medizin
die Schmerzen der Kranken zu lindern, das Leiden
jedoch nicht zu verlängern und auf der anderen Seite sich um den seelischen
Zustand der Patienten und deren Angehörigen zu kümmern. Ein Hospiz bemüht sich
vor allem darum, den Menschen bis zu ihrem letzten Tag Würde entgegenzubringen.
Die meisten Menschen denken wohl bei dem Wort „Hospiz“ an eine
Einrichtung, in die todkranke Menschen gehen, kurz bevor sie sterben. Der
Gedanke ist sicherlich nicht falsch, aber man sollte sich der eigentlichen
Bedeutung des Wortes auf eine andere Weise nähern. Bereits zu Zeiten des frühen
Mittelalters bezeichnete „Hospiz“ die Raststätten entlang der
Pilgerstraßen, die zur Unterkunft, zum Schutz und zur Pflege derjenigen
Menschen dienten, die entweder zu krank, alt oder schwach waren um ihren
Pilgerweg fortzusetzen.
Diese frühere Bedeutung kann man sicherlich auf die heutige Bedeutung und
Aufgabe eines Hospizes übertragen, nämlich schwerstkranken Menschen, die
bereits zu schwach sind ihren Weg des Lebens zu beschreiten, auf ihrem Weg in
den Tod Schutz zu bieten, Schutz vor einem falschen und unwürdigen Umgang mit
dem Tod.
In einem Hospiz stehen der erkrankte Mensch und seine Angehörigen im
Mittelpunkt der Aufmerksamkeit von Ärzten, Pflegern, Ehrenamtlichen,
Seelsorgern und Therapeuten. Hospizarbeit kann immer dann zu einer großen Hilfe
werden, wenn Hilflosigkeit, Ratlosigkeit und Angst bei der Sterbebegleitung
eines kranken Menschen einsetzen.
3.1 Das Ehrenamt
in der Hospizarbeit
In erster Linie arbeiten in einem Hospiz Menschen, die auf Grund ihres
erlernten Berufes mit dem Tod vertraut sind, wie Ärzte, Pfleger,
Krankenschwestern, Therapeuten und Seelsorger.
Es gibt aber auch einige andere Menschen, die sich dazu entschließen in einem
Hospiz den Tod und die Trauer auf eine andere Weise kennen zu lernen, als es in
ihrem bisherigen Leben der Fall war. Sie möchten gleichzeitig auch das Leben
besser kennen-, verstehen- und schätzen lernen, sich eventuell neu orientieren
und gleichzeitig damit Sozialdienst leisten. Für die Hospizbewegung
sind diese Menschen, die oftmals neugierig und bereit sind, etwas für andere
Mitmenschen recht Unbequemes anzupacken, von großer Bedeutung und Wichtigkeit.
Jeder Mitarbeiter in einem Hospiz handelt sicherlich aus eigener, individueller
Überzeugung und Motivation heraus. Für jeden wird sicher etwas anderes
ausschlaggebend sein auf seinem Weg in die Hospizarbeit. Eines werden
jedoch alle gleichermaßen erfahren, nämlich was Respekt vor dem Leben und dem
Sterben ist. In einem Hospiz bietet sich einem die Möglichkeit, sich mit dem Tod
anderer und mit der eigenen Sterblichkeit zu konfrontieren. Die tägliche
Begegnung mit dem Tod kranker Menschen kann die Angst, welche in unserer
Gesellschaft oftmals das Sterben zu einem Tabuthema macht, nehmen. Durch die
Begleitung sterbender Menschen auf dem letzten Abschnitt ihres Lebensweges
lernen die ehrenamtlichen Helfer, was es heißt selbstlos für jemand
anderen da zu sein, einem anderen Menschen alles zu geben, wozu man im Stande
ist ohne jede Erwartung und Entlohnung. Der wohl einzige, aber gleichzeitig auch
wertvollste Lohn für die ehrenamtliche Hilfe ist die Dankbarkeit des
Sterbenden und seiner Angehörigen.
3.2 Persönliche Informationen aus einem Gespräch mit einer ehemaligen
Hospizhelferin
Zwölf Jahre lang war meine Gesprächspartnerin als Helferin im St.
Christopherus Hospiz Mönchengladbach tätig. Sie erlebte die Anfänge des
Hospizes mit und sammelte im Laufe der Jahre Erfahrungen, die sie in ihrem Leben
nicht mehr missen möchte. Als sie sich damals dazu entschloss, in einem Hospiz
kranken Menschen auf ihrem Weg in den Tod zu begegnen und sie zu begleiten
spürte sie sofort, dass die Menschlichkeit in solch einer Einrichtung mit die
wichtigste Rolle spielt: „wer dorthin kommt, der kommt zuerst als Mensch und
dann nach seiner Profession.“ Die Beziehung zwischen dem Personal und den zu
pflegenden Menschen, so sagt sie, ist „nie ein einseitiges Geschäft!“ Es ist
eine „Wechselbeziehung“, die beiden Parteien sowohl Kraft nimmt, als auch Kraft
gibt. Ein Satz, der mich sehr beeindruckt hat, ist: „bei uns muss so gearbeitet
werden, dass jeder den Besen stehen lassen kann, wenn es für den Patienten von
Nöten ist.“ Er zeigt, dass der Sterbende zu jeder Zeit die höchste
Aufmerksamkeit erfährt und es höchste Priorität in der Hospizarbeit ist, den
hohen Ansprüchen der Patienten zu genügen. Es muss während des ganzen Tages und
der Nacht ein Ansprechpartner für den Sterbenden zur Verfügung stehen, dem er
seine Gedanken, Ängste und Sorgen mitteilen kann oder der einfach nur mal seine
Hand hält, wenn es nötig ist.
Für die Helfer in einem Hospiz kann die Betreuung der sterbenskranken Patienten
zu einer starken seelischen Belastung führen. Sie müssen sich bei jedem
Patienten auf einen neuen Weg ins Unbekannte einlassen. Den „menschlichen
Ausgleich“ können dann, wie ich erfahren habe, die Teamversammlungen bilden, in
denen alle Mitarbeiter des Hospizes ihre persönlichen Anliegen vortragen
können. Untereinander finden vertrauliche Gespräche statt, die neue Kraft geben
können.
„Nicht das Risiko umgehen, sondern mit dem Risiko umgehen“
ist das persönliche Lebensmotto der ehemaligen
Hospizhelferin, welches sie vor allem auch während der ambulanten
Hausbetreuung von schwerstkranken Menschen befolgt hat. In diesem
Aufgabenfeld ist man der „Alleinvertreter des Hospizes“ und damit gleichzeitig
in der menschlichen Betreuung des Patienten auf sich alleine gestellt. Die
medizinische Versorgung übernimmt in diesem Fall eine schmerztherapeutische
Schwester. Um die Anforderungen in einem Hospiz erfüllen zu können, sollte man
nach ihrer persönlichen Meinung eine ausreichende Portion Lebenserfahrung
mitbringen. Bevor man sich dazu entschließt einen Teil seiner Kraft und
Lebensenergie auf einen anderen Menschen zu übertragen, sollte man zunächst sein
eigenes Leben ein Stück weit entfaltet und einige Bewährungsproben des Lebens
gemeistert haben.
4.
Euthanasie im Focus des christlichen Glaubens
Wenn man sich mit Euthanasie auseinandersetzt, kann es nützlich sein,
sich parallel dazu mit der christlichen Lehre vom Sterben und vom Tod zu
befassen. Aus christlicher Sicht ist es außerordentlich wichtig, dass
die Würde des Menschen bis zu seinem letzten Tag nicht in irgendeiner Weise
verletzt werden darf. Denn der von Gott geschaffene Mensch bleibt Mensch bis
zuletzt. Diese Tatsache fordert also ein Sterben, welches sich mit der
Menschenwürde vereinbaren lässt. Doch wie definieren wir menschenwürdiges
Leben? Würde man es als menschenwürdig bezeichnen, wenn das Leben eines
Patienten, dessen Gehirn bereits abgestorben ist, nur noch durch Geräte
erhalten wird? Befinden wir uns überhaupt in einer Position, in der wir von
menschenunwürdigem Leben sprechen oder gar die Bedeutung nach unseren
Vorstellungen festlegen dürfen? Die Aufgabe der Christen sollte wohl eher
darin bestehen, sich in der Diskussion über Euthanasie auf den Wert des
menschlichen Lebens vor Gott zu berufen. Vor dem Schöpfer nämlich hat das Leben
eines jeden Menschen denselben Wert. Er war noch nie nur ein Gott für alle
Starken, Gesunden, Reichen und Fehlerlosen, sondern gerade ein Gott der
Schwachen, Kranken, Armen und Verstoßenen. Auch der Gottessohn Jesus half den
armen, vom Leid geplagten Menschen und schenkte ihnen neue Kraft und neuen Mut.
Auf Erden ist das menschliche Leben aus Sicht der Kirche unantastbar. Kein
Mensch darf sich also nach christlichem Glauben dazu in der Lage sehen,
das Leben eines Mitmenschen, egal aus welchen Gründen, zu beenden. Das fünfte
Gebot Gottes verbietet dem Menschen die Vernichtung des Lebens mit den Worten:
„Du sollst nicht töten!“
Die Bestimmung über Leben und Tod auf Erden liegt alleine bei Gott: „Ich habe
euch Leben und Tod, Segen und Fluch vorgelegt, damit du das Leben erwählst und
am Leben bleibst, du und deine Nachkommen
[…].“
Er hat den Menschen das Leben
geschenkt und er ist somit der einzige, der es ihm nehmen darf.
Die einzige Sterbehilfe, die man
als Christ gegenüber einem schwerstkranken Menschen leisten darf ist ihm
die Nähe, Liebe und Geborgenheit zu schenken, die er sich in seinen schwersten
Stunden des Lebens/Sterbens so sehr wünscht. Denn gerade dann, wenn der
Sterbende sich alleine fühlt, es ihm erscheint, als wenn alle Menschen sich von
ihm abwenden, erschallt der Ruf nach aktiver Sterbehilfe besonders oft
und besonders deutlich. Bevor oder wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist, ist es im
Sinne der christlichen Botschaft besonders wichtig, dem Sterbenden
beizustehen und ihm Trost zu schenken: „Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn
Jesus Christus, […] und Gott allen Trostes, der uns getröstet in aller unserer
Trübsal, damit wir auch trösten können, die in allerlei Trübsal sind, mit dem
Trost, mit dem wir selber getröstet werden von Gott.“
Man sollte dem Kranken sowohl zuhören, als durch das Wort Gottes Hoffnung
vermitteln und ihm dabei helfen, die Angst vor dem eigenen Tod zu überwinden
und über den Tod hinaus auf Gott zu vertrauen: „Himmel und Erde werden vergehen;
meine Worte aber werden nicht vergehen.“
5. Schlusswort
Ziel dieser Facharbeit sollte sein, dem
Leser einen übersichtlichen Eindruck in den Themenbereich der Euthanasie zu
verschaffen. Auf Grund des übergroßen Angebotes an Literatur, Internetquellen
und sonstigen Informationen war es von Nöten, sich auf bestimmte Bereiche des
Problemfeldes zu konzentrieren, damit aber gleichzeitig den Ansprüchen des
Lesers gerecht zu werden und die grundlegenden Fragen zum Thema zu beantworten.
Das erste Kapitel nach der Einleitung sollte dem Leser sachliche Informationen
liefern und die Voraussetzung zum Verstehen des zweiten und dritten Kapitels
sein, in welchen Fragestellungen nach der Würde sterbenskranker Patienten und
der menschlichen sowie christlichen Alternative zur aktiven Sterbehilfe näher
beleuchtet wurden.
Meiner Meinung nach können Fragen, die
in der aktuellen Diskussion zur Euthanasie gestellt werden, nicht pauschal
beantwortet werden, da sich jeder einzelne Mensch bereits aus persönlichen
Erfahrungen und Einstellungen eine eigene Meinung zu diesem Thema gebildet hat,
bzw. in der Zukunft bilden wird. Ich wollte mit der Auswahl und Bearbeitung
meines Themas jedoch zeigen, dass unsere Gesellschaft den Tod und das Sterben
nicht länger tabuisieren, sondern sich diesem menschlichen Thema vielmehr offen
zuwenden sollte.
Literatur-
und Quellenverzeichnis
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